Allgemeine Geschäftsbedingungen

der GDK mbH, Schulstr. 27, 56587 Straßenhaus

1. Geltungsbereich, Gültigkeit, Allgemein

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma GDK mbH, Schulstr. 27, 56587 Straßenhaus (im folgenden GDK mbH bzw. wir/uns genannt), bezeichnet mit AGB 0106 VKc, gelten ab 01.06.2006.
  2. Sie gelten für Verkäufe und Service, nicht für Einkäufe der GDK mbH.
  3. Bei den abzuschließenden Geschäften fungiert die GDK mbH als Auftragnehmer, Lieferant und Verkäufer. Der andere Vertragspartner wird als Auftraggeber, Kunde, Käufer und Besteller bezeichnet.
  4. Soweit die GDK mbH nicht selbst Hersteller im Sinne des Gesetzes ist, wird ein Vertragsverhältnis des Käufers mit dem Hersteller der Systeme und Komponenten nur bezüglich von einzuhaltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen z.B. bei Software-Lizenzen, Nutzungsbedingungen usw. begründet. Der Verkäufer kann jedoch seine gegenüber dem Hersteller bestehenden Garantieansprüche an den Käufer abtreten.
  5. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der GDK mbH, gelten ausschließlich diese AGB. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von der GDK mbH schriftlich bestätigt werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit Annahme des Angebotes, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen.
  6. Die GDK mbH ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

2. Angebote, Vertragsschluss

  1. Angebote der GDK mbH sind hinsichtlich Preisen, Lieferterminen und sonstigem Inhalt freibleibend.
  2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per FAX, Post, E-Mail oder durch Zusendung der Ware annehmen.
  3. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft.

3. Preise und Zahlungen

  1. Alle genannten Preise ohne besondere Kennzeichnung sind Nettopreise in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager Mannheim. Versandkosten, Abwicklungskosten, Installation usw. werden zusätzlich wie angeboten und bestätigt berechnet.
  2. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Besteller.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort (ab Rechnungsdatum) ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde ein anderes Zahlungsziel ausgehandelt und auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung vermerkt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Ist der Besteller kein Verbraucher beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die GDK mbH auch berechtigt, bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen sowie Serviceleistungen für bereits gelieferte Geräte zurückzuhalten.
  5. Bei Verzug des Bestellers werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichtleistung gerät der Besteller auch mit diesen Forderungen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.
  6. Bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefer- oder Laufzeit von mehr als 4 Monaten behalten wir uns eine Preiserhöhung entsprechend den Kostensteigerungen in Folge von Tarifverträgen oder Materialpreiserhöhungen vor. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn die Erhöhung 5 % übersteigt.
  7. Bei Änderungen der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls die
    Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die GDK mbH auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen oder die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
  8. Abweichende Zahlungsbedingungen können für Stammkunden und Großkunden mittels gesonderten Rahmenvereinbarungen vereinbart werden
  9. Aufrechnen darf der Besteller nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenforderungen.

4. Lieferung

  1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung der GDK mbH maßgebend. Die GDK mbH ist auch zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Die GDK mbH ist bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Diese sind unverbindlich, soweit sie nicht als "garantiert" angegeben werden. Die im schriftlichen Kaufvertrag ursprünglich in Aussicht gestellte Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und sonstigen unabwendbaren Fällen, auf die die GDK mbH keinen Einfluss hat. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unsere Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
  3. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware durch die GDK mbH an den Spediteur bzw. Frachtführer / Paketdienst übergeben wurde.
  4. Eine Transportversicherung zu dem vom Kunden bestimmten Übergabeort kann von der GDK mbH in eigenem Ermessen oder auf Wunsch des Kunden abgeschlossen und in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden.

5. Zahlungen

  1. Alle Zahlungen müssen bar, durch Scheck oder Überweisung erfolgen. Wechsel werden nicht anerkannt.
  2. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug rein netto Kasse zu begleichen.
  3. Zahlungen haben per Nachnahme zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Bestellung kann Vorkasse verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die GDK mbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen wie Kaufpreis, Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten, gleich aus welchem Rechtsgrunde vor, soweit diese hinreichend bestimmbar sind.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb einzubauen und weiterzuverkaufen, solange er mit seiner Zahlung nicht in Verzug gerät. Ein Weiterverkauf durch den Vorbehaltskäufer darf ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die GDK mbH ab. Die GDK mbH ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an die GDK mbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem
    Namen einzuziehen. Nach Aufforderung der GDK mbH wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sachen erfolgt stets für den Verkäufer. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung.
  4. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat er uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
  5. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung durch den Besteller sind unzulässig.
  6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der GDK mbH hinweisen und der GDK mbH unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schadenersatz trägt der Käufer.
  7. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der der GDK mbH gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden der GDK mbH bereits jetzt für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausschließlich abgetreten.

7. Gewährleistung und Beanstandungen

  1. Die Gewährleistungsfristen für jedes einzelne Produkt sind dem Angebot zu entnehmen. Wenn nichts angegeben ist, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Auslieferung vom Abgangsort der Ware. Bei Änderungen von Gewährleistungsfristen und sonstigen Bedingungen nach Vertragsabschluss gelten ausschließlich die Bestimmungen, die bei Vertragsabschluss gültig waren. Nur neuere Verträge werden von den Änderungen tangiert.
  2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen der GDK mbH hergeleitet werden können.
  3. Etwaige Mängel der Lieferung hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware der GDK mbH schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort feststellbar sind,
    sind unverzüglich nach der Aufdeckung zu rügen.
  4. Sofern vom Hersteller eine längere als die gesetzliche Frist gewährt wird, so wird dieses Recht dem Kunden gegen Erstattung der bei der GDK mbH anfallenden Abwicklungs- und Lohnkosten zur Verfügung gestellt. In bestimmten Fällen (aus den Hersteller-Bedingungen ersichtlich) ist es möglich, dies auch direkt zwischen Kunde und Hersteller abzuwickeln.
  5. Gegen Zahlung einer Pauschale ist eine Garantieverlängerung inkl. Abwicklungs- und Lohnkosten für die Hardware auf 36 oder 48 Monate möglich.
  6. Der Kunde ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz und die Datensicherung.
  7. Bevor der Kunde die Gewährleistung in Anspruch nimmt, muss der Kunde zur Fehlererkennung die zur Maschine gehörenden Diagnose- Programme ausführen und das Ergebnis dem Service der GDK mbH mitteilen.
  8. Bevor der Kunde dem Service der GDK mbH eine Sache zur Instandsetzung übergibt, hat er daraus auf seine Rechnung und Gefahr alle Programme, Daten, Datenträger sowie nicht von der GDK mbH gelieferte Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten zu entfernen. Der Kunde hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
  9. Bei einem erforderlichen vor Ort Einsatz muss der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithalten und dem technischen Außendienst der GDK mbH freien Zugang zu dem Aufbewahrungsraum der Sache zwecks Durchführung der erforderlichen Arbeiten gewähren und alle erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich Telefon- und Übertragungsleitungen kostenfrei zur Verfügung stellen.
  10. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Ware, obwohl der Mangel vom Kunden entdeckt worden ist, nicht rechtzeitig angezeigt worden ist oder ganz oder teilweise weiterveräußert oder in Bearbeitung genommen worden ist. Gleiches gilt, wenn auftretende Mängel durch Bedienungsfehler entstanden sind oder durch unsachgemäße Lagerung oder Benutzung der Ware bzw. wenn von der GDK mbH nicht autorisierte Personen Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen am Gerät vorgenommen haben (z.B. Erweiterung von Computern usw.). Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist unsere Schadensersatzpflicht auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
  11. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist unsere Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzung unserer Verpflichtungen aus §§ 434, 435, 437, 438 sowie 439 bis 443 und 643 BGB ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung unserer Pflichten.
  12. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar und unverzüglich der GDK mbH zu melden. Sie werden gegenüber dem Versicherungsnehmer der GDK mbH geltend gemacht.

8. Zusätzlich Bedingungen für Software

  1. Zusätzlich gelten die Garantiebedingungen und Lizenzbedingungen der Software-Lieferanten.
  2. Für betriebswirtschaftliche Software und spezielle Lösungen (inkl. CAD) gelten zusätzliche Bedingungen und Vereinbarungen ggf. der jeweiligen Hersteller. Insbesondere können funktionale System-Anforderungen nur bei Vorliegen von genauen Spezifikationen (Pflichtenheft / vom Hersteller zugesicherte Eigenschaften) vom Kunden erhoben werden. Ein allgemeines Berufen auf einen „Stand der Technik“ ist nicht ausreichend.
  3. Spezielle von den Herstellern vorgesehene Kopierschutzmassnahmen (z.B. Dongel) sind unabdingbarer Bestandteil der Software. Bei Verlust z.B. eines Dongels gilt die Software als verloren und muss neu zu aktuellen Bedingungen angeschafft werden.
  4. Individuell von der GDK mbH oder deren Partnern erstellte Software und Anpassungen werden nach gesonderten Vereinbarungen abgewickelt. Bei Softwareentwicklungsaufträgen ist vom Auftraggeber an die GDK mbH eine Systemanalyse bzw. ein sog. Pflichtenheft zu übergeben oder von der GDK mbH unter Mitwirkung und auf Kosten des Auftraggebers aufzustellen. In dieser Arbeitsunterlage ist der Leistungsumfang des Programms zu beschreiben, auf den im Auftrag Bezug genommen wird.
  5. Zum Zwecke der Nutzung im oben beschriebenen Umfang werden die Programme dem Auftraggeber in maschinenlesbarer Form und mit den dazugehörigen Programmbeschreibungen übergeben. Die GDK mbH weist ausdrücklich daraufhin, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
  6. Für das Erbringen einer mangelfreien Softwarelieferung kommt es nur darauf an, dass die in Art und Umfang zuvor beschriebenen Nutzungsrechte an einem Datenverarbeitungsprogramm geliefert werden, das im Sinne seiner Programmbeschreibung grundsätzlich nutzbar ist, wobei für die Auswahl des Programms nur der Auftraggeber verantwortlich ist.
  7. Gegenstand von Software-Lieferungen sind, soweit nicht anders vereinbart, die auf einen Personalcomputer beschränkten Nutzungsrechte von Datenverarbeitungsprogrammen. Sofern sich die Nutzungsrechte auf ein Mehrplatz-System oder ein lokales Netzwerk beziehen soll, hat der Kunde dies bereits bei der Anfrage zu vermerken. Über einen Personalcomputer hinausgehende Maßnahmen der Nutzung, insbesondere ein mehrfaches Installieren auf mehr als einem System, das Vergeben von Unterlizenzen
    oder die unentgeltliche Software-Überlassung, sind unzulässig.

9. Fremdhaftung

  1. Die GDK mbH haftet nicht für Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter.
  2. Die Ansprüche der GDK mbH an den Hersteller bezüglich Produkthaftung werden soweit gesetzlich und vertraglich möglich und vorhanden bei Bedarf an den Käufer abgetreten.

10. Besondere Vertriebsformen (e-Commerce)

  1. 10.1. Für Geschäftsbeziehungen auf der Basis der Vertriebsform mit öffentlich zugänglichen Angeboten (Internet, e-Commerce, Inserate, Prospekte, allgemeine Preislisten) und Bestellung des Kunden (z.B. per E-Mail oder Bestellformular / FAX) über diese Kanäle (also nicht aufgrund individueller Angebote) gelten zusätzlich und abweichend diese Bedingungen:
  2. Die veröffentlichen Preise sind grundsätzlich freibleibend und bedürfen einer Bestätigung durch die GDK mbH.
  3. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch die Zusendung einer ggf. automatisch erzeugten Auftragsbestätigung. Dies wird vorzugsweise per E-Mail erfolgen. Die Annahme der Bestellung kann auch durch Auftragsbestätigung per FAX, Post oder durch Zusendung der Ware erfolgen.
  4. Sofern bereits schon andere, nicht auf die o. g. Vertriebsform bezogene Kauf- und Lieferverträge zwischen der GDK mbH und dem jeweiligen Kunden bestehen, so bleiben diese gegenseitig unberührt.
  5. Für den Vertragsabschluss gelten ausschließlich die in diesen unseren individuellen Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen oder Rechnungen ausgewiesenen Preise und Konditionen. Insbesondere sind mit einem Kunden schon bestehende Verpflichtungen über Liefertermine, Boni, Zahlungsweisen etc. bei Inanspruchnahme der o. g. Vertriebsform unwirksam, wenn diese nicht ausdrücklich in den Gültigkeitsbereich der Verträge einbezogen ist.
  6. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder Post per Nachnahme oder Vorkasse. Bei Abholung werden auch Euro-Schecks (mit zus. Personal-Ausweis bis EUR 1000.-) akzeptiert.

11. Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, wegen einer Pflichtverletzung, verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache.
  2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB verjähren bei der Lieferung gebrauchter Sachen Ansprüche aus § 437 BGB innerhalb eines Jahres.
  3. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Datenschutzbestimmungen

  1. Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.

13. Exportbeschränkungen

  1. 13.1. Der Export der von der GDK mbH vertriebenen Produkte unterliegen dem Außenwirtschaftsgesetz bzw. dem US-Exportgesetz (Re-Export-Genehmigungspflicht) und bedarf daher der Genehmigung der zuständigen Behörde. Der Käufer hat für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigung selbst zu sorgen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Straßenhaus.
  2. Als Gerichtsstand gilt Neuwied als vereinbart. Die GDK mbH ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründetenGerichtsstand zu verklagen.

15. Schlussbestimmungen

  1. Zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Die Geltung des Einheitlichen Internationalen Kaufrechts (EKG und EAG sowie UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
  2. Bei Änderungen der GDK mbH Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese für neue Geschäftsvorgänge ab dem angegebenen Gültigkeitsdatum, jedoch nicht rückwirkend.
  3. Sollte eine Bestimmung oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Die GDK mbH und der Besteller verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmung möglichst nahe kommt.